Nützliche info für ausländische kraftfahrer

FALLS SIE EINEN UNFALL HATTEN FÜR DAS EIN FAHRZEUG MIT ITALIENISCHEM KENNZEICHEN VERANTWORTLICH IST

AM UNFALLORT:

Es ist nicht erforderlich, im Fall von Sachschäden oder leichten Verletzungen die Polizei zu rufen, um einen Unfallbericht zu haben.

Als Alternative kann man einen Unfallbericht (international accident report form/constat amiable) ausfüllen.

Vergewissern Sie sich bitte, dass beide Unfallparteien eine unterschriebene Kopie behalten.

Im Fall von schweren Verletzungen rufen Sie einen Notarzt oder gehen Sie so schnell wie möglich in die nächstgelegene Notaufnahme.

Um einen Schadenersatz für die Sachschäden und/oder für die Verletzungen fordern zu können, brauchen Sie den Namen der Versicherung und das Kennzeichen des italienischen Fahrzeuges.

NACH DEM UNFALL: SCHADENSERSATZ FORDERN

UCI darf keine Hilfe leisten, weder für die Versicherungsidentifizierung noch für die Vorlage der Schadensersatzforderung: UCI kümmert sich lediglich um die Schäden, die die ausländischen Fahrzeuge verursachen und nicht umgekehrt.

Ihre Schadensersatzforderung muss nicht an UCI versendet werden sondern an:

FALL „A“: WENN SIE IN EINEM EWR STAAT ODER IN DER SCHWEIZ ANSÄSSIG SIND

Wenn der Unfall von einem Fahrzeug aus einem EWR Staat oder aus der Schweiz verursacht wird, ist es ausreichend, das Kennzeichen des verursachenden Fahrzeuges zu wissen. Sollten Sie auch den Versicherungsnamen kennen, umso besser.

Wenn Sie nur temporär in Italien sind und das Fahrzeug fahrbereit ist, können Sie Schadenersatz fordern, wenn Sie wieder in Ihrem Heimatland sind: zu diesem Zweck sollen Sie das Informationszentrum Ihres Landes kontaktieren. Letzteres wird Ihnen weitere Informationen geben.

Für die Liste der Informationszentren.

FALL „B“: WENN SIE IN EINEM STAAT AUSSERHALB DEM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM ANSÄSSIG SIND:

Um einen Schadensersatz fordern zu können, sollen Sie sich an die italienische Versicherung des Fahrzeuges wenden: wenn Sie deren Adresse nicht wissen, können Sie diese aus die folgende Internetseite entnehmen.

Der Schadensersatzanspruch muss mit Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung des Unfallgegners versendet werden (die Übersendung einer Kopie an den Fahrer oder an den Fahrzeuginhaber ist fakultativ). Ihr Schreiben muss folgende Informationen enthalten:

  • Ort und Datum des Unfalls
  • Fahrzeug –und persönliche Daten aller Beteiligten
  • Ort an dem man die Schadensfeststellung durchführen kann, an welchen Tagen und in welcher Uhrzeit
  • Im Fall von Intervention der Polizei, sollen Sie angeben, welche Autorität (Polizia Stradale, Carabinieri, Polizia Locale, etc) mit dem angehörigen Befehl
  • Es ist empfehlenswert, die Kopie der von der Polizei oder von Ihrem Gegner erhaltenen Dokumente, Kopie des Unfallberichtes und Kopie der Dokumente betreffend Ihr Fahrzeug beizufügen
  • Alle möglichen Kontaktdaten – Telefonnummer, Postadresse, und vor Allem eine gültige email-Adresse
  • Wenn Jemand Verletzungen erlitten hat, vergessen Sie nicht, eine ausdrückliche Ersatzforderung auch für diese Schäden einzuleiten, mit einer Kopie des Zertifikates der Notaufnahme
  • Im Fall von bestrittener Schuld, kann Jeder, der beim Unfall im Fahrzeug war und keine Verletzung erlitten hat, eine Zeugenaussage machen.

FALLS DAS AUTO EINE PANNE HAT

UCI kann sich um keine Assistenz kümmern, da es vom Gesetz nicht vorgesehen ist.

Wenn Sie eine Versicherung mit einer Sondergarantie „Abschleppdienst“ haben, sollen Sie Ihren Versicherer kontaktieren, der Ihnen die entsprechende Telefonnummer für Italien geben wird.

Andernfalls können Sie die kostenlose Telefonnummer vom italienischen Abschleppdienst „Automobil Club Italiano 800116800“ kontaktieren. Auf der Autobahn ist es möglich auch die roten SOS Säulen, wo vorhanden, zu benutzen, um eine Hilfe zu bekommen. Dieser Dienst ist kostenpflichtig.

FALLS DAS AUTO SCHÄDEN HAT, ABER NICHT WEGEN EINES UNFALLES (WETTERBEDINGT, DIEBSTAHL ODER VANDALISMUS , ETC)

UCI kann sich um keine Assistenz kümmern, da es vom Gesetz nicht vorgesehen ist.

Fall Sie eine Versicherung mit einer Sondergarantie für diese Ereignisse haben, sollen Sie Ihren Versicherer kontaktieren, um zu wissen, welche Dokumentation in Italien eingeholt werden muss. In einigen Fällen könnte es notwendig sein, eine Anzeige an die italienische Polizei vorzulegen.

WICHTIGE TELEFONNUMMERN (KOSTENLOSE ANRUFE):

CARABINIERI 112

POLIZEI 113

NOTARZT 118

FEUERWEHR 115

PANNENDIENST 800 11 68 00

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